Wien · Stand 1. Jänner 2026

Mindestsicherung Wien 2026: Höhe, Anspruch & Antrag

Die Wiener Mindestsicherung ergänzt dein eigenes Einkommen auf einen gesetzlich festgelegten Mindeststandard. 2026 liegt der Höchstsatz für Alleinstehende bei 1.229,89 € pro Monat, für Paare bei zusammen 1.721,85 €, dazu 332,07 € pro minderjährigem Kind. Ausgezahlt wird die Differenz zwischen deinem anrechenbaren Nettoeinkommen und dem Mindeststandard.

Wien ist das einzige Bundesland, das die Leistung weiterhin „Mindestsicherung" nennt. In allen anderen Ländern heißt sie „Sozialhilfe". Rechne deinen voraussichtlichen Betrag unten direkt aus (Stand 1. Jänner 2026).

Mindestsicherung berechnen

Schnelle, unverbindliche Orientierung. Stand: 1. Jänner 2026.

Voraussichtlicher Auszahlbetrag pro Monat
€ 1.229,88
Gesamtbedarf € 1.229,88 − Einkommen € 0,00
1 Haushalt
Wie wohnst du?
2 Einkommen & Vermögen

So setzt sich das zusammen

Erwachsene
€ 1.229,88
Gesamtbedarf
€ 1.229,88
− Einkommen
−€ 0,00
Auszahlbetrag pro Monat
€ 1.229,88

Unverbindliche Orientierung, keine Rechts- oder Sozialberatung. Maßgeblich sind die zuständigen Stellen des jeweiligen Bundeslandes.

Quelle & weitere Infos: Stadt Wien — Mindestsicherung

Wie hoch ist die Mindestsicherung in Wien 2026?

Die folgenden Beträge sind Höchstsätze. Was tatsächlich ausgezahlt wird, hängt vom Haushalt, vom anrechenbaren Einkommen und von den Wohnkosten ab.

Personengruppe Betrag pro Monat
Alleinstehend / Alleinerziehend (ab 25)1.229,89 €
Person in Ehe, Partnerschaft oder WG (pro Person)860,92 €
Paar / Lebensgemeinschaft (gesamt)1.721,85 €
Pro minderjährigem Kind332,07 €
Behindertenzuschlag (Behindertenpass § 40 BBG)221,38 €

Deckelung: Die Geldleistungen für Erwachsene in einem Haushalt sind mit 175 % des Höchstsatzes begrenzt, das entspricht rund 2.152,31 € pro Monat. Die Beträge werden 12-mal jährlich ausgezahlt, ohne 13. oder 14. Monatsbezug.

Mietbeihilfe ist nicht im Rechner enthalten. Zusätzlich zur Mindestsicherung kann in Wien eine Mietbeihilfe beantragt werden. Sie wird separat berechnet und hängt stark vom Einzelfall ab (Miethöhe, Haushaltsgröße, Einkommen). Infos bei der MA 40.

Wer hat Anspruch in Wien?

Um Mindestsicherung in Wien zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellter Status (EU/EWR-Bürger mit Aufenthaltsrecht, anerkannte Flüchtlinge nach Genfer Konvention)
  • Hilfsbedürftigkeit: Einkommen und verwertbares Vermögen reichen nicht aus, um den Mindestbedarf zu decken
  • Mitwirkungspflicht: aktive Bemühungen zur Verbesserung der Situation (z. B. Arbeitsuche, AMS-Anmeldung)
  • Mindestalter 18 Jahre (Ausnahmen bei Alleinerziehenden unter 18)

Vermögensgrenze

Verwertbares Vermögen (Sparbuch, Bargeld, Wertpapiere) bis 7.379,34 € pro volljähriger Person wird nicht angerechnet. Darüber liegendes Vermögen muss grundsätzlich zuerst aufgebraucht werden.

Nicht angerechnet werden: selbst bewohnte Eigentumswohnung (Hauptwohnsitz), berufs- oder behinderungsbedingt notwendiges Fahrzeug, normale Wohnungseinrichtung.

Besonderheiten & Änderungen 2026 in Wien

Die Wiener Mindestsicherung wurde zum 1. Jänner 2026 in mehreren Punkten geändert:

  • Subsidiär Schutzberechtigte erhalten keine Mindestsicherung mehr und fallen unter die Grundversorgung.
  • Elternzuschlag gestrichen: der bisherige Zuschlag von rund 54 € pro volljähriger Person mit minderjährigen Kindern wurde ersatzlos gestrichen.
  • Wohnkostenanteil auch bei Kindern: die Leistung wird einheitlich in 75 % Lebensunterhalt und 25 % Wohnbedarf aufgeteilt, jetzt auch für Kinder. Der Wohnanteil wird von einer allfälligen Mietbeihilfe abgezogen.
  • WGs wie Bedarfsgemeinschaften: Personen in Wohngemeinschaften erhalten denselben reduzierten Satz (70 %) wie Paare, nicht mehr den vollen Alleinstehenden-Satz.
  • Junge Erwachsene 18–25: der erhöhte Satz gilt nur noch bei Schul- oder Erwerbsausbildung oder Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze. AMS- oder Integrationsmaßnahmen allein reichen nicht mehr.

Mindestsicherung in Wien beantragen

  1. Zuständige Stelle: Magistratsabteilung 40 (MA 40), Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht.
  2. Antrag: persönlich beim zuständigen Sozialzentrum nach Wohnbezirk oder online über wien.gv.at.
  3. Unterlagen mitbringen:
    • Lichtbildausweis
    • Meldezettel
    • Nachweise über Einkommen (Gehaltszettel, AMS-Bescheid, Pensionsbescheid)
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    • Mietvertrag oder Nachweis der Wohnkosten
    • Bei Kindern: Geburtsurkunden, Unterhaltstitel
  4. Bearbeitungsdauer: in der Regel 4 bis 6 Wochen. In dringenden Fällen ist eine Soforthilfe möglich.

Auszahlung & Termine in Wien

Die Wiener Mindestsicherung wird 12-mal jährlich von der MA 40 angewiesen. Monatlich, ohne 13. oder 14. Bezug. Die Gutschrift erfolgt in der Regel zu Monatsbeginn (1. Werktag des Monats), bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Werktag.

Alle voraussichtlichen Termine für 2026 findest du auf der Seite Auszahlungstermine 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid, den du von der MA 40 erhalten hast.

Häufige Fragen (Wien)

Kann ich Mindestsicherung und Arbeit in Wien kombinieren?

Ja. Erwerbseinkommen wird nicht zur Gänze angerechnet. In Wien bleibt derzeit ein Freibetrag von bis zu 20 % des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei, um einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit zu erhalten.

Was passiert mit der Wiener Mindestsicherung bei einer Erbschaft?

Eine Erbschaft zählt als Vermögen und wird nach Abzug des Freibetrags von 7.379,34 € pro volljähriger Person angerechnet. Eine Erbschaft ist der MA 40 unverzüglich zu melden.

Zählt die Familienbeihilfe in Wien als Einkommen?

Nein. Die Familienbeihilfe wird in der Regel nicht als anrechenbares Einkommen behandelt und mindert die Mindestsicherung daher nicht.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag in Wien abgelehnt wird?

Gegen einen ablehnenden Bescheid der MA 40 kann innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien eingelegt werden. Kostenlose Beratung bieten AK Wien, Caritas und Volkshilfe.

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